FinanzMarketingBeratung
Das IDW-Prospektgutachten (IDW S 4) schafft Vertrauensmaximierung und Haftungsminimierung
Seit einigen Jahren spielen die IDW-Prospektgutachten, besser bekannt als IDW S 4 Gutach-ten, eine wesentliche Rolle bei der Prospektierung geschlossener Fonds. Das Gutachten hat sich als Leitfaden für Emittenten etabliert, aber auch Anlegern und dem Vertrieb können die Gutachten und Standards als Orientierung nutzen.Die IDW-Grundsätze schreiben unter anderem zwingend vor, dass die Anleger erfahren, in was sie überhaupt investieren. Zu den Eckdaten des Unternehmenskonzeptes gehören die wirtschaftlichen Grundlagen, die Prognoseberechnungen sowie die steuerlichen und rechtli-chen Grundlagen des jeweiligen Konzeptes. Der wichtigste Teil der Prospektierung ist die Darstellung der Chancen und Risiken. Der Wirtschaftsprüfer hat in seinem Gutachten zu prü-fen, ob die Prospektangaben einschließlich der Beschreibung der Chancen und Risiken richtig und vollständig sind. Und er muss darauf achten, dass die Darstellungen im Prospekt kein falsches Bild vom Anlageangebot und dem Anlageobjekt wiedergeben.
Für die Anlageberater und -vermittler gilt seit dem BGH-Urteil vom 13. Januar 2000, dass sie verpflichtet sind, die Plausibilität und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der angebotenen Ka-pitalanlage selbst zu prüfen. Ist eine solche Prüfung nicht erfolgt, muss darauf ausdrücklich hingewiesen werden. Andernfalls besteht beim Vertrieb ein erhebliches Haftungsrisiko!
Ein schwieriges Problem: Selbst fachlich exzellent ausgebildete Finanzdienstleister sind häu-fig nicht in der Lage geschlossene Fonds in allen maßgeblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verästelungen zu prüfen. Es wird aber wohl kaum zum Abschluss kommen, wenn ein zeichnungswilliger Anleger schriftlich bestätigen soll, dass die Plausibilität und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Angebots nicht geprüft wurde.
Mit einem Wirtschaftsprüfer-Prospektgutachten jedoch kann sich der Finanzdienstleister rechtlich absichern und auch der Anleger erhält die erwünschte Sicherheit.
So kommt es dazu, dass das erstellte Gutachten nicht nur haftungsminimierend für den Ver-trieb ist, es kann laut Heinz Gerlach sogar als „Umsatz-Turbo“ genutzt werden. Denn für jeden Anleger und den häufig einbezogenen Steuerberatern schafft ein beanstandungsfreies Wirtschaftsprüfer-Prospektgutachten einen enormen Vertrauensvorsprung.
Mit einem Wirtschaftsprüfer-Prospektgutachten kann also gleichzeitig eine Haftungsmini-mierung auf Berater- bzw. Vermittlerseite und eine Vertrauensmaximierung auf Anlegerseite erzielt werden.